Überprüfung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen:
Mit dem Inkrafttreten des DPR 462/01 (und seit 2014 in der Autonomen Provinz Bozen) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die periodischen
Überprüfung seiner Anlagen durchführen zu lassen.
Dabei gelten folgende Periodizitäten:
- 2 Jahre für Anlagen, die auf Baustellen, in medizinisch genutzten Räumen, in Ambienten mit höchster Gefährdung im Brandfall und an explosionsgefährdeten Zonen
installiert sind.
- 5 Jahre in allen anderen Fällen.
Neben der periodischen Überprüfung muss in folgenden Fällen auch eine außerordentliche Überprüfung durchgeführt werden:
- negatives Ergebnis der regelmäßigen Überprüfung
- wesentliche Änderung der Anlage
- Anfrage des Arbeitgebers.
Messtechnik Süd ist ein akkreditiertes Organismus für periodische und außerordentliche Prüfungen von:
- Erdungsanlagen in elektrische Anlagen mit einer Einspeisung von bis zu 1000 V
- Erdungsanlagen in elektrische Anlagenmit einer Einspeisung von über 1000 V
- Blitzschutzanlagen
Die Überprüfung umfasst 4 Phasen:
- Prüfung der Dokumentation der Anlagen
- Sichtprüfung der Anlagen
- Instrumentelle Tests, einschließlich (abhängig von der Tipologie der zu überprüfenden Anlage) die Überprüfung der Verbindungen der
Steckdosen und Massen zur Erdungsanlage, die Prüfung der Fehlerstromschutzschalter (Fi-Schalter), die Messung des Erdungswiderstandes und die Überprüfung der Einhaltung der gemessenen Werte gemäß den
Grenzwerten der geltenden Vorschriften usw.
- Erstellung des Prüfberichts, den der Arbeitgeber aufzubewahren hat und auf Verlangen der Aufsichtsorgane vorzulegen
hat.
Hebemittel:
Die periodische Überprüfung von Material- und Personenhebemitteln, wie etwa Baukränen, Autokränen, Hebebühnen, Heukränen,
Teleskopstaplern usw. werden von der Firma Messtechnik Süd gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.