Erdungs - Blitzschutzanlage und Hebemittel

 

Überprüfung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen:


Mit dem Inkrafttreten des DPR 462/01 (und seit 2014 in der Autonomen Provinz Bozen) ist jeder Arbeitgeber verpflichtet, die periodischen Überprüfung seiner  Anlagen durchführen zu lassen.

 

Dabei gelten folgende Periodizitäten:

 

  • 2 Jahre für Anlagen, die auf Baustellen, in medizinisch genutzten Räumen, in Ambienten mit höchster Gefährdung im Brandfall und an explosionsgefährdeten Zonen installiert sind.
  •  5 Jahre in allen anderen Fällen.

Neben der periodischen Überprüfung muss in folgenden Fällen auch eine außerordentliche Überprüfung durchgeführt werden:

 

  • negatives Ergebnis der regelmäßigen Überprüfung
  • wesentliche Änderung der Anlage
  • Anfrage des Arbeitgebers.

 

Messtechnik Süd ist ein akkreditiertes Organismus für periodische und außerordentliche Prüfungen von:

  • Erdungsanlagen in elektrische Anlagen mit einer Einspeisung von bis zu 1000 V
  • Erdungsanlagen in elektrische Anlagenmit einer Einspeisung von über 1000 V
  • Blitzschutzanlagen

 

Die Überprüfung umfasst 4 Phasen:

  • Prüfung der Dokumentation der Anlagen
  • Sichtprüfung der Anlagen
  • Instrumentelle Tests, einschließlich (abhängig von der Tipologie der zu überprüfenden Anlage) die Überprüfung der Verbindungen der Steckdosen und Massen zur Erdungsanlage, die Prüfung der Fehlerstromschutzschalter (Fi-Schalter), die Messung des Erdungswiderstandes und die Überprüfung der Einhaltung der gemessenen Werte gemäß den Grenzwerten der geltenden Vorschriften usw.
  • Erstellung des Prüfberichts, den der Arbeitgeber aufzubewahren hat und auf Verlangen der Aufsichtsorgane vorzulegen hat.

 

Hebemittel:

 

Die periodische Überprüfung von Material- und Personenhebemitteln, wie etwa Baukränen, Autokränen, Hebebühnen, Heukränen, Teleskopstaplern usw. werden von der Firma Messtechnik Süd gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt.

 

 

Kontakt:

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Messtechnik Süd vGmbH/Srls

 

Rechtssitz:

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39100 Bozen / Bolzano

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Zone 2:

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