Messtechnik Süd ist ein, im Verzeichniss der akkreditierten Organismen im Ministerium für Industrie und Made in Italy mit Dekret von 16.11.2022, eingetragen Organismus zur überprüfung von Erdungs- und Blitzschutzanlagen laut DPR 462/01 und zusätzlich mit Stefan Wenter matr. BZ096 eingetragen in der Liste in der Autonomen Provinz Bozen der befugten Organismen für die Überprüfung von Erdungsanlagen; Blitzschutzanlagen und Elektroanlagen in explosionsgefährdeten Bereichen laut Dekret des Landeshauptmanns Nr. 16 vom 05.06.2015.
Welche Anlagenteile sind laut DPR 462/01 verpflichtend zu überprüfen?
Das DPR 462/01 bezieht sich auf folgende Anlagen, die an Arbeitsstätten installiert sind:
Wer ist verpflichtet diese Überprüfungen durchführen zu lassen?
Wenn die Anlage an einer Arbeitsstätte installiert ist (Anwesenheit von mindestens einem Angestellten, Partner, Praktikanten, Auszubildenden oder einer anderen Person, die ihre Arbeit für die Tätigkeit ausleiht), verpflichtet das DPR 462/01 dem Arbeitgeber, die Anlage regelmäßig einer Überprüfung durch einen, vom Ministerium für wirtschaftliche Entwicklung zugelassenen Organismus (wie Messtechnik Süd) oder ASL / ARPA unterziehen zu lassen. Überprüfungen von Installations-/Wartungsunternehmen oder Planer sind laut DPR462/01 nicht gültig.
Mit einem Rundschreiben vom 25.02.2005 (Nr. 10723) hat das Ministerium für produktive Aktivitäten (jetzt wirtschaftliche Entwicklung)
deutlich gemacht, dass sogar Kondominien, auch wenn kein Mitarbeiter anwesend ist, in jeder Hinsicht als Arbeitsstätte zu betrachten ist, da in regelmäßigen Abständen Arbeiten von z.B. Gärtner,
Wartungsunternehmen oder Reinigungsfirmen, in den jeweiligen Bereichen durchgeführt werden.
In diesen Fällen übernehmen die Verwalter die Eigenschaft des Arbeitgebers.