Mit Gesetzesdekret Nr. 162 vom 30. Dezember 2019 wurden die Vorgaben im Bereich der periodischen Überprüfungen der Erdungs- und Blitzschutzanlagen gemäß D.P.R. Nr. 462/01 überarbeitet:
Die periodischen Kontrollen unterliegen nun einem gesetzliche vorgegebenen Tarif in Abhängigkeit der installierten Anschlussleistung gemäß Dekret vom 7. Juli 2005.
(Seite 36)
Gemäß Artikel 36 des Dekret wird der Arbeitgeber verplichtet, das Unternehmen, welches die periodischen Überprüfungen durchführt, beim Inail zu melden. Die Meldung ist mittels zertifizierter E-Mail an das territoriale Inail-Institut zu verschicken. (für Provinz Bozen - bolzano-ricerca@postacert.inail.it)